Rahmenbedingungen
Betreuungsform
Betreuung in trägereigenen Einzelwohnungen, die der Heimaufsicht unterliegen Wohnungen können nach Beendigung der Maßnahme von den Jugendlichen übernommen werden (Schwierigkeiten bei der Beschaffung eigenen Wohnraumes treten somit nicht auf) Bereitstellung von Notwohnungen bei Neuaufnahmen oder Krisen übergreifende Nutzungsmöglichkeit der Anlaufstelle / Gruppenangebote niederschwellige, kleinschrittige Perspektivenentwicklung in Zusammenarbeit mit dem AFSD
Betreuungsrahmen
zurzeit 41 Plätze im MoB-Trägerverbund, Betreuungsschlüssel 1:3, tägliche Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft, unbürokratische Bereitstellung sehr hoher Betreuungsintensität und bei Bedarf Möglichkeit der kontinuierlichen Co- Betreuung / themenbezogenen Betreuung
Aufnahmeverfahren
Standardisiertes Verfahren mit Info-, Entscheidungs-und Aufnahmegespräch
Betreuungsziele
nachhaltige individuelle und soziale Stabilisierung, soziale Integration in das Wohnumfeld, Verselbstständigung, Betreuungsdauer: orientiert am individuellen Bedarf
Gesetzliche Grundlagen
§§ 27 (in Verbindung mit §34 ff/ § 41) SGB VIII, SGB XII
Kosten
Entgeltvereinbarung / Pflegesatz (Entgelt enthält Miete inkl. Nebenkosten, Erstausstattung der Wohnung und Hilfe zum Lebensunterhalt) Qualitätssicherung: feste MitarbeiterInnen trägerübergreifendes Team mit Ressourcennutzung des Trägerverbundes regelmäßige Supervision und Fort- und Weiterbildung, Dokumentation der Betreuungsverläufe